Das Europäische Parlament und der Europarat haben die EU-Verordnung 1177/2010, die Kreuzfahrt- und Fährpassagieren Rechte beim Seetransport von und nach EU-Ländern einräumt, offiziell verabschiedet. Die Verordnung ist seit dem 18. Dezember 2012 in Kraft und enthält Regelungen zu:
- barrierefreiem Zugang zu Verkehrsmitteln und das Recht auf Hilfeleistung für Menschen mit eingeschränkter oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit
- Recht auf Unterstützung, Entschädigung und Informationen im Falle von Verspätungen und Annullierungen
- Beschwerdemöglichkeiten für den Fahrgast
- einer nationalen Beschwerdestelle
IHRE RECHTE - Verspätung oder Stornierung