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Fahrgastrechte

Das Europäische Parlament und der Europarat haben die EU-Verordnung 1177/2010, die Kreuzfahrt- und Fährpassagieren Rechte beim Seetransport von und nach EU-Ländern einräumt, offiziell verabschiedet. Die Verordnung ist seit dem 18. Dezember 2012 in Kraft und enthält Regelungen zu:

  • barrierefreiem Zugang zu Verkehrsmitteln und das Recht auf Hilfeleistung für Menschen mit eingeschränkter oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit
  • Recht auf Unterstützung, Entschädigung und Informationen im Falle von Verspätungen und Annullierungen
  • Beschwerdemöglichkeiten für den Fahrgast
  • einer nationalen Beschwerdestelle